Notfallplan für Familienunternehmer: Rechtliche Absicherung für den Ernstfall schaffen
Ein strukturierter Notfallplan kann über Fortbestand oder Scheitern entscheiden. Erfahren Sie, welche rechtlichen Vorkehrungen Familienunternehmer treffen müssen. Bildpost-Zitat: Wer sein Unternehmen liebt, macht es unabhängig von der eigenen Person.
Dr. Markus Dirr
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Das Tabu, über die eigene Sterblichkeit nachzudenken, führt zu vermeidbaren Unternehmenskrisen. Eine unbequeme Wahrheit: Nur ein kleiner Teil der Familienunternehmen verfügt über einen strukturierten Notfallplan. Dabei ist sorgfältige Notfallplanung keine düstere Pflichtübung, sondern eine zentrale strategische Führungsaufgabe.
Der Beitrag "Plötzlicher Todesfall des Eigentümers: Was sofort geregelt werden muss" von Dr. Markus Dirr und Kristina Schneider aus dem Buch "Lebenswerk mit Zukunft" zeigt auf, dass ein vorbereiteter Notfallplan den Unterschied zwischen Fortbestand und Scheitern ausmachen kann. Wer als Unternehmer kein strukturiertes Krisenmanagement für seinen eigenen Todesfall hinterlegt, riskiert nicht nur das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens, sondern belastet auch die Familie mit vermeidbaren Problemen.
Die Regelung der Erbenstellung ist unersetzlich. Die klare Regelung der Erbfolge bildet das Fundament jeder Notfallplanung. Sollen einzelne gesetzliche Erben enterbt werden, kann ein Pflichtteilsverzicht der Enterbten lange Streitigkeiten über Pflichtteile verhindern, die das Unternehmen schwer belasten können. Bei mehreren Erben bilden diese eine Erbengemeinschaft, was zur Handlungsunfähigkeit führen kann, wenn Minderjährige oder im Ausland lebende Personen beteiligt sind.
Verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sichern die Handlungsfähigkeit nach einem Todesfall:
Das Testament ist die allerwichtigste Weichenstellung. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, was besonders bei minderjährigen Erben zu erheblichen Problemen führt. Durch ein Testament können fachlich geeignete Personen das Unternehmen fortführen, während andere lediglich monetär am Erbe beteiligt werden.
Transmortale Vollmachten bleiben ausdrücklich über den Tod hinaus wirksam. Sie ermöglichen bevollmächtigten Personen, unmittelbar nach dem Todesfall zu handeln, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen. Diese sollten notariell beurkundet sein, um ihre Akzeptanz bei Banken und Behörden sicherzustellen.
Testamentsvollstreckung bezüglich des Gesellschafteranteils: Die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung werden von einem Testamentsvollstrecker ausgeübt. So bleibt die Handlungsfähigkeit gewahrt, selbst wenn die Erben zerstritten sind.
Einziehungsklauseln im Gesellschaftsvertrag können verhindern, dass ungeeignete Erben Gesellschafter werden. Der Geschäftsanteil wird vernichtet und wächst den anderen Gesellschaftern zu.
Ein professioneller Notfallkoffer sollte essenzielle Elemente umfassen:
Rechtliche Dokumente: Postmortale Vollmachten, Testament, Patientenverfügung
Finanzielle Zugänge: Übersicht aller Bankkonten, Kreditlinien, Versicherungen
Geschäftliche Schlüsselinformationen: Top-Kunden, wichtigste Lieferanten, Passwörter zu IT-Systemen
Kontaktpersonen: Testamentsvollstrecker, Steuerberater, Rechtsanwalt, Notfallteam
Mindestens zwei vertrauenswürdige Personen sollten Zugang zum Notfallkoffer haben. Der Inhalt muss halbjährlich aktualisiert werden sowie nach bedeutenden Veränderungen im Unternehmen.
Die Prozessdefinition gibt allen Beteiligten Halt. Wer übernimmt vorübergehend die Geschäftsführung? Wer ist für welche Stakeholder-Kommunikation verantwortlich? Welche Entscheidungen sind dringend, welche können warten? Diese Fragen müssen vorab geklärt sein.
Der Eigentümer, der sein Unternehmen wirklich liebt, macht es unabhängig von seiner eigenen Person. Diese Erkenntnis bildet den Kern erfolgreicher Notfallplanung – die vielleicht wichtigste strategische Entscheidung zum Schutz eines Lebenswerks.
Den vollständigen Originalbeitrag findest du im Buch „Lebenswerk mit Zukunft" und einen kostenlosen Auszug findest du unter www.Lebenswerk-mit-Zukunft.de
Was dieses Buch besonders macht: Es vereint die Expertise von 14 Spezialisten – von Psychologie über Executive Search und M&A bis zu Digitalisierung, Recht und Mediation. Jedes Kapitel endet mit konkreten Handlungsempfehlungen und Expertenstatements aus verschiedenen Perspektiven.
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